Technik & Sicherheit

Modellraketenfliegen ist faszinierend – aber auch anspruchsvoll. Sicherheit steht bei der AG Modellraketen e.V. an oberster Stelle. Deshalb setzen wir auf geprüfte Technik, klare Regeln und Erfahrungsaustausch im Team.Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen zu Sicherheitsregeln, technischen Grundlagen und gesetzlichen Vorgaben, damit dein Raketenstart sicher und erlaubt abläuft.

Flugsicherheit & Startverhalten

Alle Starts erfolgen ausschließlich unter Beachtung unserer Sicherheitsvorgaben. Dazu gehören u. a.:

  • Einhalten der Startabstände (mind. 15–50 m je nach Gewicht & Impulsklasse)
  • Elektronische Zündung mit langem Sicherheitskabel
  • Vorab-Kontrolle von Zuschauerzonen und Wetterbedingungen
  • Kein Start bei starkem Wind, Regen oder Gewitter

Kennzeichnung & e-ID

Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung zur unbemannten Luftfahrt muss jedes Flugmodell eindeutig gekennzeichnet sein. Für Modellraketen mit einem Startgewicht ab 250g gilt:

  • Die e-ID muss gut lesbar außen auf der Rakete angebracht werden
  • Sie beginnt mit dem Länderkürzel, z. B. DEU-XXXXXXX
  • Sie ist nicht zu verwechseln mit der Fernpiloten-ID (z. B. DEU-RP-...)
  • Zur Beantragung ist ein Online-Test beim LBA nötig

Unsere Mitglieder können die e-ID bei uns eintragen lassen – inkl. gültiger Versicherung.

Bauweise & Technik

Unsere Raketen bestehen überwiegend aus leichten, stabilen Materialien wie Pappe, Kunststoff oder CFK/ASA. Für den sicheren Flug empfehlen wir:

  • stabiles Körperrohr & Motorhalterung
  • symmetrisch ausgerichtete Flossen – ggf. verstärkt
  • Epoxid oder Glasfaser-Laminierung bei höherer Belastung
  • kein Eigenbau von Motoren oder pyrotechnischen Ladungen

Bei Fragen zu Bauweise, Schwerpunkt oder Simulation helfen dir unsere erfahrenen Mitglieder gerne weiter.

Bergung & Altimeter

Ab einer Flughöhe von ca. 300–500 m ist der Einsatz eines Höhenmessers (Altimeter) dringend empfohlen, bei über 1.000 m Pflicht.

  • Verwendung von elektronischer Fallschirmauslösung
  • zweistufige Bergung (z. B. Drogue & Hauptschirm) bei Höhen über 1000 m
  • Backup-Zündung oder Timer möglich, muss getestet sein
  • Die Shockcord sollte aus Kevlar oder vergleichbarem Material bestehen

§27 P2 Lehrgang

Mit einer §27-Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz dürfen unsere Mitglieder pyrotechnische Raketenmotoren der Kategorie P2 verwenden – auch über 150 g NEM, sofern dies durch Zulassung und Lagerung abgedeckt ist. Bei unseren Veranstaltungen – z. B. dem RJD – sind zusätzlich luftrechtliche Genehmigungen erforderlich. Die DFS legt dabei Höchstflughöhen, Sicherheitszonen individuell fest.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Keine Einträge im Führungszeugnis
  • Teilnahme am Lehrgang & schriftliche Prüfung
Du interessierst dich für die nächste Stufe?
Hier gibt’s mehr Infos zum P2-Lehrgang – Aufbau, Inhalte und wie du dabei sein kannst.